Schweizer Bürger/innen
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort. Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir Ihnen den Heimatschein zur Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland mitgeben.
Alle Schweizer Bürger im dienstpflichtigen Alter müssen Ihre Adressänderungen ebenfalls dem Sektionschef mitteilen.
Ausländische Staatsangehörige
Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Amt für Migration und Integration in Aarau zurückschicken.
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.
Checkliste Umzug
Gemeindeverwaltung Seon - Oberdorfstrasse 11 - 5703 Seon - T +41 (0)62 769 85 00 | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Sitemap | Impressum | Datenschutz