Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person: - Hauptwohnsitz - Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde
Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seon ausgestellt werden. Es kann am Schalter der Gemeindekanzlei, per Telefon oder per Internet im Onlineschalter bestellt werden.
Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.
Gemeindeverwaltung Seon - Oberdorfstrasse 11 - 5703 Seon - T +41 (0)62 769 85 00 | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Sitemap | Impressum | Datenschutz